Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nextoria Bau GmbH
Altgraben 29
4624 Härkingen
Schweiz

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Nextoria Bau GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden.
Sie gelten für alle Arbeiten insbesondere in den Bereichen:
Trockenbauarbeiten
Dämmungen und Isolationen
Fugen- und Gebäudeabdichtungen
Malerarbeiten
Brandschutzmassnahmen und brandschutztechnische Ausführungen
Bauleitung und Projektkoordination
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgrundlagen
Massgebend sind in folgender Reihenfolge:
schriftliche Offerte / Auftragsbestätigung
Projektbezogene Vereinbarungen
diese AGB
subsidiär die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere SIA 118, sofern vereinbart oder branchenüblich anwendbar.

3. Offerten
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen. Änderungen der Ausgangslage können zu Anpassungen führen.

4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der Offerte.
Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen, insbesondere:
Demontagearbeiten
Entsorgung ausserhalb üblicher Mengen
Anpassungen aufgrund versteckter Baumängel
behördliche Zusatzanforderungen

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
freien und sicheren Zugang zur Baustelle
Bereitstellung notwendiger Pläne und Informationen
rechtzeitige Bewilligungen
Koordination mit Drittunternehmern
Mehraufwand infolge fehlender oder unvollständiger Angaben wird separat verrechnet.

6. Ausführung und Termine
Termine verstehen sich als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
Verzögerungen aufgrund von:
Witterungseinflüssen
Materiallieferproblemen
behördlichen Auflagen
verdeckten baulichen Gegebenheiten
Koordinationsproblemen anderer Gewerke
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

7. Zusatz- und Regiearbeiten
Nicht vorgesehene Arbeiten werden als Regiearbeiten ausgeführt und nach effektivem Aufwand verrechnet.
Regieansätze richten sich nach branchenüblichen Schweizer Marktansätzen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.
Zahlungsmodalitäten:
Akontozahlungen möglich
Teilrechnungen nach Baufortschritt
Schlussrechnung nach Fertigstellung
Zahlungsfrist: 30 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR.

9. Materialpreise und Lieferkosten
Bei erheblichen Preisänderungen von Materialien zwischen Offerte und Ausführung behält sich das Unternehmen eine angemessene Preisanpassung vor.

10. Abnahme der Arbeiten
Nach Abschluss erfolgt die Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend durch Nutzung.
Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden.

11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

Keine Gewährleistung besteht bei:
normaler Abnutzung
unsachgemässer Nutzung
Eingriffen durch Dritte
bestehenden Baumängeln ausserhalb des Leistungsumfangs.
Bei Arbeiten im Bestand können verborgene Mängel auftreten, für welche keine Haftung übernommen wird.

12. Brandschutzarbeiten
Brandschutzleistungen erfolgen gemäss den zum Ausführungszeitpunkt gültigen Normen und Vorschriften.
Die Verantwortung für behördliche Genehmigungen sowie gesamtheitliche Brandschutzkonzepte verbleibt beim Bauherrn bzw. dessen Planern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

13. Haftung
Die Haftung der Nextoria Bau GmbH beschränkt sich auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
indirekte Schäden
Nutzungsausfälle
Folgeschäden oder Produktionsausfälle.

14. Datenschutz
Personendaten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) bearbeitet und ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet.

15. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz der Nextoria Bau GmbH, derzeit Balsthal (SO).

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.